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Neu- und Änderungsanträge sowie Tarifwechsel für Abfallbehälter sind schriftlich über das Antragsformular bis zum 15. des Vormonats zu stellen, damit eine Auslieferung oder ein Umtausch der Behälter rechtzeitig für den Folgemonat erfolgen kann. Antragsteller muss immer der Grundstückseigentümer sein.

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